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Eigentumsvorbehalt

Der Eigentumsvorbehalt ist eine Vereinbarung, bei der das Eigentum an einer Ware erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer übergeht. Er sichert dem Verkäufer das Recht, die Ware zurückzufordern, falls der Kaufpreis nicht vollständig gezahlt wird. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 13)


Beispiel: Ein Möbelhaus verkauft ein Sofa an einen Kunden für 1.000 €. Es vereinbart Eigentumsvorbehalt, bis der volle Kaufpreis bezahlt ist. Der Kunde nimmt das Sofa sofort mit, wird aber erst nach vollständiger Zahlung Eigentümer. Zahlt er nicht, kann das Möbelhaus das Sofa zurückfordern.


Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

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