top of page

SUCHE

4108 Ergebnisse gefunden mit einer leeren Suche

  • Erbeinsetzung

    Die Erbeinsetzung ist die vom Erblasser getroffene Bestimmung, wer sein Vermögen nach seinem Tod (ganz oder teilweise) als Erbe erhalten soll. Dabei kann auch eine Stiftung als Erbe eingesetzt werden – etwa als Alleinerbe, Miterbe, Nacherbe oder Ersatzerbe. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 66) Beispiel: Ein vermögender Unternehmer setzt in seinem Testament eine gemeinnützige Stiftung als Alleinerbin ein, damit sein Vermögen nach seinem Tod dauerhaft soziale Projekte unterstützt. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Stiftung

    Eine Stiftung ist eine rechtsfähige Einrichtung, der ein Stifter Vermögen überträgt, um dieses dauerhaft für einen bestimmten Zweck einzusetzen – z. B. gemeinnützig, kirchlich oder familiär. Das gestiftete Vermögen bleibt dabei in der Regel erhalten und dient der langfristigen Erfüllung des Stiftungszwecks. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 60 f.) Beispiel: Ein Unternehmer gründet eine Familienstiftung, um sein Vermögen nach seinem Tod zu erhalten und die Ausbildung seiner Nachkommen dauerhaft zu finanzieren. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Kleinanlegerschutzgesetz

    Das Kleinanlegerschutzgesetz schützt private Anleger vor riskanten oder intransparenten Geldanlagen auf dem sogenannten grauen Kapitalmarkt. Es verpflichtet Anbieter, Verkaufsprospekte zu erstellen, Werbung einzuschränken und Mindestlaufzeiten festzulegen. Ziel ist es, Anleger besser über Chancen und Risiken zu informieren und Missbrauch zu verhindern. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 58 f.) Beispiel: Nach dem Prokon-Skandal müssen Unternehmen, die Genussrechte oder Nachrangdarlehen anbieten, nun detaillierte Prospekte veröffentlichen und dürfen keine irreführende Werbung im öffentlichen Raum mehr machen. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Einlagensicherung

    Einlagensicherung bedeutet, dass Kundeneinlagen bei Banken im Falle einer Insolvenz gesetzlich bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank geschützt sind. Dadurch wird sichergestellt, dass Privatanleger ihr Geld bis zu dieser Grenze zurückerhalten. Ergänzend existieren freiwillige Sicherungssysteme der Bankenverbände, die über diesen Betrag hinausgehen. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 57 f.) Beispiel: Wenn eine Privatperson 80.000 Euro auf einem Sparkonto bei einer deutschen Bank angelegt hat und die Bank insolvent wird, erhält sie ihr gesamtes Guthaben vollständig zurück, da es durch die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro geschützt ist. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Wertpapierprospektgesetz

    Das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) verpflichtet Emittenten, vor dem öffentlichen Angebot von Wertpapieren einen Prospekt mit umfassenden Informationen über das Unternehmen und die Anlage zu veröffentlichen. Ziel ist der Schutz der Anleger durch transparente und vollständige Informationen. Bei fehlerhaften oder unvollständigen Prospekten greift die Prospekthaftung, sodass der Emittent oder das beteiligte Kreditinstitut für entstandene Schäden haftet. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 56) Beispiel: Ein Unternehmen möchte erstmals Aktien an der Börse Frankfurt ausgeben. Dafür erstellt es gemäß Wertpapierprospektgesetz einen Prospekt, in dem es über seine Finanzlage, Risiken und Geschäftsaussichten informiert. Stellt sich später heraus, dass im Prospekt wichtige negative Zahlen verschwiegen wurden, können die Anleger wegen Prospekthaftung Schadenersatz verlangen. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Rules of Conduct

    Rules of Conduct (Wohlverhaltensregeln) sind gesetzlich festgelegte Verhaltenspflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen, insbesondere Banken. Sie verlangen, dass diese ihre Dienstleistungen mit Sachkenntnis, Sorgfalt und im Interesse des Kunden erbringen. Der Grundsatz lautet: Das Kundeninteresse steht vor dem Unternehmensinteresse.  (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 55) Beispiel: Ein Bankberater empfiehlt einem Kunden nur solche Finanzprodukte, die zu dessen Anlagezielen und Risikobereitschaft passen – auch wenn andere Produkte für die Bank höhere Provisionen bringen würden. So wird das Kundeninteresse über das Eigeninteresse der Bank gestellt. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Ad-hoc-Publizitätspflicht

    Ad-hoc-Publizitätspflicht bedeutet die gesetzliche Verpflichtung börsennotierter Unternehmen, kursrelevante, bislang nicht öffentliche Tatsachen unverzüglich zu veröffentlichen, wenn diese den Börsenpreis ihrer Wertpapiere erheblich beeinflussen können. Ziel ist es, Transparenz und Anlegerschutz am Kapitalmarkt zu gewährleisten. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 55) Beispiel: Ein börsennotiertes Unternehmen entdeckt, dass es einen wichtigen Großauftrag verloren hat, der erhebliche Auswirkungen auf den Gewinn haben wird. Da diese Information den Aktienkurs deutlich beeinflussen kann, muss das Unternehmen sie sofort öffentlich bekannt geben, um alle Anleger gleichzeitig zu informieren. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Beratungsvertrag

    Ein Beratungsvertrag zählt zum Anlagegespräch und liegt vor, wenn ein Kunde von einem Finanzberater konkrete Ratschläge und Empfehlungen erhält, die auf seine persönlichen Ziele und Wünsche zugeschnitten sind. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 50) Beispiel: Ein Kunde möchte sein Geld sicher und rentabel anlegen. Ein Finanzberater erstellt daraufhin einen individuellen Plan mit konkreten Anlageempfehlungen, z. B. in Aktienfonds und Festgelder. Dies erfolgt auf Grundlage eines Beratungsvertrags. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Auskunftsvertrag

    Ein Auskunftsvertrag zählt zum Anlagegespräch und verpflichtet den Anbieter lediglich, dem Kunden allgemeine Informationen über Marktentwicklungen und Zinsentwicklungen oder Angebote bereitzustellen, ohne dabei persönliche Empfehlungen zu geben oder eine Beratung durchzuführen. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 50) Beispiel: Ein Kunde fragt bei seiner Bank nach aktuellen Zinssätzen für Sparprodukte. Die Bank gibt ihm eine Übersicht über die aktuellen Angebote, ohne eine persönliche Empfehlung auszusprechen. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Anlageberatung

    Unter Anlageberatung versteht man die persönliche Abgabe von Empfehlungen an Kunden zu Finanzgeschäften, die auf den individuellen Umständen des Anlegers beruhen und für ihn als geeignet dargestellt werden. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 49) Beispiel: Ein Kunde möchte sein Geld in Aktien und Fonds anlegen. Ein Finanzberater prüft seine finanzielle Situation, Risikobereitschaft und Ziele und gibt ihm daraufhin eine persönliche Anlageberatung, indem er ihm konkrete Fonds und Aktien empfiehlt, die zu seinem Profil passen. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Riester-Rente

    Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, die durch Zulagen und Steuervergünstigungen besonders Familien mit Kindern unterstützt. Die Höhe der Förderung hängt vom eigenen Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 47) Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern zahlt jährlich Beiträge von 2.000 € in einen Riester-Vertrag ein. Zusätzlich erhält es vom Staat die Grundzulage von 350 € und die Kinderzulagen von 300 € pro Kind, sodass insgesamt 950 € zusätzlich in die Altersvorsorge fließen. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Aktien

    Aktien sind Wertpapiere, die einen Anteil am Eigenkapital einer Aktiengesellschaft (AG) verbriefen. Die Aktionäre werden dadurch Miteigentümer des Unternehmens, haben Anspruch auf Gewinnbeteiligung (Dividende) und können von Kurssteigerungen profitieren, tragen aber auch das Risiko von Kursverlusten. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 41) Beispiele: Apple, Amazon, Nvidia, Alphabet, Tesla, Rheinmetall, Telekom, Volkswagen Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

bottom of page