Ad-hoc-Publizitätspflicht
- Andreas Armster

- 6. Okt.
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Ad-hoc-Publizitätspflicht bedeutet die gesetzliche Verpflichtung börsennotierter Unternehmen, kursrelevante, bislang nicht öffentliche Tatsachen unverzüglich zu veröffentlichen, wenn diese den Börsenpreis ihrer Wertpapiere erheblich beeinflussen können. Ziel ist es, Transparenz und Anlegerschutz am Kapitalmarkt zu gewährleisten. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 55)
Beispiel: Ein börsennotiertes Unternehmen entdeckt, dass es einen wichtigen Großauftrag verloren hat, der erhebliche Auswirkungen auf den Gewinn haben wird. Da diese Information den Aktienkurs deutlich beeinflussen kann, muss das Unternehmen sie sofort öffentlich bekannt geben, um alle Anleger gleichzeitig zu informieren.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


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