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Rules of Conduct

Rules of Conduct (Wohlverhaltensregeln) sind gesetzlich festgelegte Verhaltenspflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen, insbesondere Banken. Sie verlangen, dass diese ihre Dienstleistungen mit Sachkenntnis, Sorgfalt und im Interesse des Kunden erbringen. Der Grundsatz lautet: Das Kundeninteresse steht vor dem Unternehmensinteresse. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 55)


Beispiel: Ein Bankberater empfiehlt einem Kunden nur solche Finanzprodukte, die zu dessen Anlagezielen und Risikobereitschaft passen – auch wenn andere Produkte für die Bank höhere Provisionen bringen würden. So wird das Kundeninteresse über das Eigeninteresse der Bank gestellt.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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