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Erbeinsetzung

Die Erbeinsetzung ist die vom Erblasser getroffene Bestimmung, wer sein Vermögen nach seinem Tod (ganz oder teilweise) als Erbe erhalten soll. Dabei kann auch eine Stiftung als Erbe eingesetzt werden – etwa als Alleinerbe, Miterbe, Nacherbe oder Ersatzerbe. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 66)


Beispiel: Ein vermögender Unternehmer setzt in seinem Testament eine gemeinnützige Stiftung als Alleinerbin ein, damit sein Vermögen nach seinem Tod dauerhaft soziale Projekte unterstützt.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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