Kleinanlegerschutzgesetz
- Andreas Armster

- 6. Okt.
- 1 Min. Lesezeit
Das Kleinanlegerschutzgesetz schützt private Anleger vor riskanten oder intransparenten Geldanlagen auf dem sogenannten grauen Kapitalmarkt. Es verpflichtet Anbieter, Verkaufsprospekte zu erstellen, Werbung einzuschränken und Mindestlaufzeiten festzulegen. Ziel ist es, Anleger besser über Chancen und Risiken zu informieren und Missbrauch zu verhindern. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 58 f.)
Beispiel: Nach dem Prokon-Skandal müssen Unternehmen, die Genussrechte oder Nachrangdarlehen anbieten, nun detaillierte Prospekte veröffentlichen und dürfen keine irreführende Werbung im öffentlichen Raum mehr machen.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


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