Wertpapierprospektgesetz
- Andreas Armster

- 6. Okt.
- 1 Min. Lesezeit
Das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) verpflichtet Emittenten, vor dem öffentlichen Angebot von Wertpapieren einen Prospekt mit umfassenden Informationen über das Unternehmen und die Anlage zu veröffentlichen. Ziel ist der Schutz der Anleger durch transparente und vollständige Informationen. Bei fehlerhaften oder unvollständigen Prospekten greift die Prospekthaftung, sodass der Emittent oder das beteiligte Kreditinstitut für entstandene Schäden haftet. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 56)
Beispiel: Ein Unternehmen möchte erstmals Aktien an der Börse Frankfurt ausgeben. Dafür erstellt es gemäß Wertpapierprospektgesetz einen Prospekt, in dem es über seine Finanzlage, Risiken und Geschäftsaussichten informiert. Stellt sich später heraus, dass im Prospekt wichtige negative Zahlen verschwiegen wurden, können die Anleger wegen Prospekthaftung Schadenersatz verlangen.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


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