Einlagensicherung
- Andreas Armster

- 6. Okt.
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Einlagensicherung bedeutet, dass Kundeneinlagen bei Banken im Falle einer Insolvenz gesetzlich bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank geschützt sind. Dadurch wird sichergestellt, dass Privatanleger ihr Geld bis zu dieser Grenze zurückerhalten. Ergänzend existieren freiwillige Sicherungssysteme der Bankenverbände, die über diesen Betrag hinausgehen. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 57 f.)
Beispiel: Wenn eine Privatperson 80.000 Euro auf einem Sparkonto bei einer deutschen Bank angelegt hat und die Bank insolvent wird, erhält sie ihr gesamtes Guthaben vollständig zurück, da es durch die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro geschützt ist.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


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