Auskunftsvertrag
- Andreas Armster

- 6. Okt.
- 1 Min. Lesezeit
Ein Auskunftsvertrag zählt zum Anlagegespräch und verpflichtet den Anbieter lediglich, dem Kunden allgemeine Informationen über Marktentwicklungen und Zinsentwicklungen oder Angebote bereitzustellen, ohne dabei persönliche Empfehlungen zu geben oder eine Beratung durchzuführen. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 50)
Beispiel: Ein Kunde fragt bei seiner Bank nach aktuellen Zinssätzen für Sparprodukte. Die Bank gibt ihm eine Übersicht über die aktuellen Angebote, ohne eine persönliche Empfehlung auszusprechen.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


Kommentare