top of page
YouTube.png

Beratungsvertrag

Ein Beratungsvertrag zählt zum Anlagegespräch und liegt vor, wenn ein Kunde von einem Finanzberater konkrete Ratschläge und Empfehlungen erhält, die auf seine persönlichen Ziele und Wünsche zugeschnitten sind. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 50)


Beispiel: Ein Kunde möchte sein Geld sicher und rentabel anlegen. Ein Finanzberater erstellt daraufhin einen individuellen Plan mit konkreten Anlageempfehlungen, z. B. in Aktienfonds und Festgelder. Dies erfolgt auf Grundlage eines Beratungsvertrags.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

Kommentare


bottom of page