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- Stammprinzip
Das Stammprinzip besagt, dass die Erbfolge innerhalb eines Familienstamms geregelt wird. Lebt ein Abkömmling beim Erbfall, erhält er seinen Anteil; ist er verstorben oder verzichtet, treten seine eigenen Nachkommen (sein Stamm) an seine Stelle und erben gemeinsam dessen Anteil. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 450) Beispiel: Ein Vater hat drei Kinder, von denen eines verstorben ist, aber zwei Enkel hinterlässt. Nach dem Stammprinzip teilen sich diese beiden Enkel den Erbanteil ihres verstorbenen Elternteils. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Repräsentationsprinzip
Das Repräsentationsprinzip besagt, dass ein lebender Abkömmling die Erbfolge für seine eigenen Nachkommen „repräsentiert“. Stirbt dieser Abkömmling vor dem Erbfall oder verzichtet er auf die Erbschaft, treten seine Kinder oder Enkel an seine Stelle und erben seinen Anteil. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 450) Beispiel: Ein Vater hinterlässt drei Kinder, von denen eines bereits verstorben ist. Nach dem Repräsentationsprinzip erben die Kinder des verstorbenen Kindes dessen Anteil, während die beiden lebenden Kinder jeweils ihren Anteil direkt erhalten. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Erben fünfter Ordnung
Erben fünfter Ordnung sind die Ur-Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Sie treten nur als Erben auf, wenn keine Personen der ersten bis vierten Ordnung vorhanden sind. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 448 f.) Beispiel: Herr Schmidt stirbt ohne Kinder, Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern. In diesem Fall könnten seine Ur-Urgroßeltern oder deren Nachkommen – etwa Großonkel oder Großtanten seiner Großeltern – Erben werden. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Erben vierter Ordnung
Erben vierter Ordnung sind die Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also etwa Großonkel, Großtanten und deren Kinder. Sie erben nur, wenn keine Erben der ersten bis dritten Ordnung vorhanden sind. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 448 f.) Beispiel: Herr Becker stirbt ohne Kinder, Eltern oder Großeltern. In diesem Fall können seine Urgroßeltern oder deren Nachkommen – zum Beispiel ein Großonkel – Erben werden. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Erben dritter Ordnung
Erben dritter Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen. Sie kommen nur zum Zuge, wenn keine Erben erster oder zweiter Ordnung vorhanden sind. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 448 f.) Beispiel: Frau Bahlsen stirbt kinderlos, ihre Eltern sind bereits verstorben. Damit erben ihre Großeltern oder – falls diese ebenfalls verstorben sind – deren Kinder, also Frau Bahlsens Onkel und Tanten. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Erben zweiter Ordnung
Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Geschwister, Neffen, Nichten, Großneffen und Großnichten. Sie erben nur, wenn keine Erben erster Ordnung (z. B. Kinder oder Enkel) vorhanden sind. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 448 f.) Beispiel: Herr Clausen stirbt kinderlos. Seine Eltern leben noch. Damit sind seine Eltern Erben zweiter Ordnung und erben zu gleichen Teilen. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Erben erster Ordnung
Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, also seine Kinder, Enkel, Urenkel und Ururenkel. Sie erben als Erste und schließen Erben niedrigerer Ordnungen (z. B. Eltern oder Geschwister) von der Erbfolge aus. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 448 f.) Beispiel: Stirbt Frau Schneider und hinterlässt zwei Kinder, Peter und Lisa, so sind Peter und Lisa Erben erster Ordnung. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Erblasser
Der Erblasser ist die Person, deren Vermögen mit ihrem Tod auf die Erben übergeht. Auch zu Lebzeiten wird der Begriff verwendet, wenn jemand durch ein Testament oder einen Erbvertrag festlegt, wer nach seinem Tod erben soll. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 448) Beispiel: Herr Petersen setzt in seinem Testament fest, dass seine Tochter Celine sein Haus erben soll. Wenn Herr Petersen stirbt, wird Celine seine Erbin – Herr Petersen ist der Erblasser. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Quellensteuer
Die Quellensteuer (auch Abzugsteuer) ist eine Steuer, die direkt an der Quelle der Einkünfte – also bei der Auszahlung – einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Bei ausländischen Kapitalerträgen (z. B. Zinsen oder Dividenden) zieht der ausländische Staat die Steuer ein, bevor der Anleger das Geld erhält. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 447) Beispiel: Ein deutscher Anleger erhält Dividenden aus den USA. Bevor die Auszahlung erfolgt, wird dort 15 % Quellensteuer einbehalten und an die US-Steuerbehörde abgeführt. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Kappung
Die Kappung der Kirchensteuer ist eine Höchstbegrenzung der zu zahlenden Kirchensteuer. Auf Antrag wird der Kirchensteuerbetrag auf 2,75 % bis 4 % des zu versteuernden Einkommens begrenzt, um eine übermäßige Belastung bei hohen Einkommen zu vermeiden. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 436) Beispiel: Verdient jemand sehr viel Geld, kann er beantragen, dass seine Kirchensteuer auf maximal 3 % seines zu versteuernden Einkommens begrenzt („gekappt“) wird. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Nichtsteuerbare Einnahmen
Nichtsteuerbare Einnahmen sind Geldzuflüsse, die keiner der sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes (§ 2 Abs. 1 EStG) zugeordnet werden können. Sie unterliegen daher nicht der Einkommensteuer und sind für die Besteuerung ohne Bedeutung. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 428 f.) Beispiel: Ein Lottogewinn oder Geburtstagsgeschenk (z.B. Videospiel) zählt zu den nichtsteuerbaren Einnahmen, da sie kein Einkommen im steuerrechtlichen Sinn darstellen. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Steuerbare Einnahmen
Steuerbare Einnahmen sind alle Geldzuflüsse oder geldwerten Zuflüsse, die einer der sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes (§ 2 Abs. 1 EStG) zugeordnet werden können. Sie umfassen sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Einnahmen. Nichtsteuerbare Einnahmen dagegen gehören nicht zu diesen Einkunftsarten (z. B. Erbschaften oder Lotteriegewinne). (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 428 f.) Beispiel: Der Lohn eines Arbeitnehmers und Zinsen aus einer Geldanlage sind steuerbare Einnahmen, während ein Lottogewinn nicht steuerbar ist. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

