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Erben zweiter Ordnung

Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Geschwister, Neffen, Nichten, Großneffen und Großnichten. Sie erben nur, wenn keine Erben erster Ordnung (z. B. Kinder oder Enkel) vorhanden sind. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 448 f.)


Beispiel: Herr Clausen stirbt kinderlos. Seine Eltern leben noch. Damit sind seine Eltern Erben zweiter Ordnung und erben zu gleichen Teilen.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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