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Erben erster Ordnung

Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, also seine Kinder, Enkel, Urenkel und Ururenkel. Sie erben als Erste und schließen Erben niedrigerer Ordnungen (z. B. Eltern oder Geschwister) von der Erbfolge aus. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 448 f.)


Beispiel: Stirbt Frau Schneider und hinterlässt zwei Kinder, Peter und Lisa, so sind Peter und Lisa Erben erster Ordnung.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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