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Repräsentationsprinzip

Das Repräsentationsprinzip besagt, dass ein lebender Abkömmling die Erbfolge für seine eigenen Nachkommen „repräsentiert“. Stirbt dieser Abkömmling vor dem Erbfall oder verzichtet er auf die Erbschaft, treten seine Kinder oder Enkel an seine Stelle und erben seinen Anteil. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 450)


Beispiel: Ein Vater hinterlässt drei Kinder, von denen eines bereits verstorben ist. Nach dem Repräsentationsprinzip erben die Kinder des verstorbenen Kindes dessen Anteil, während die beiden lebenden Kinder jeweils ihren Anteil direkt erhalten.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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