Erben dritter Ordnung
- Andreas Armster

- 27. Okt.
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Erben dritter Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen. Sie kommen nur zum Zuge, wenn keine Erben erster oder zweiter Ordnung vorhanden sind. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 448 f.)
Beispiel: Frau Bahlsen stirbt kinderlos, ihre Eltern sind bereits verstorben. Damit erben ihre Großeltern oder – falls diese ebenfalls verstorben sind – deren Kinder, also Frau Bahlsens Onkel und Tanten.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


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