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Erben vierter Ordnung

Erben vierter Ordnung sind die Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also etwa Großonkel, Großtanten und deren Kinder. Sie erben nur, wenn keine Erben der ersten bis dritten Ordnung vorhanden sind. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 448 f.)


Beispiel: Herr Becker stirbt ohne Kinder, Eltern oder Großeltern. In diesem Fall können seine Urgroßeltern oder deren Nachkommen – zum Beispiel ein Großonkel – Erben werden.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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