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  • Materialhauptkostenstellen

    Materialhauptkostenstellen sind Abrechnungseinheiten im Materialbereich, deren Hauptaufgabe darin besteht, das Material für die Marktleistungen (die Endprodukte) zu beschaffen, zu lagern und bereitzustellen. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 146) Beispiele: Einkauf, Fertigungsmateriallager, Wareneingangsprüfung Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Fertigungshauptkostenstellen

    Fertigungshauptkostenstellen sind jene Abrechnungseinheiten im Fertigungsbereich, die Verrichtungen zusammenfassen, die der unmittelbaren Bearbeitung der für den Absatzmarkt bestimmten Erzeugnisse dienen. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 146) Beispiele: Montage, Lackiererei, Fräserei, Schweißerei Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Kostenstellenbildung

    Die Kostenstellenbildung ist der Prozess der Untergliederung des gesamten Unternehmens in geeignete Abrechnungseinheiten, die als Kostenstellen bezeichnet werden und die Orte der Kostenentstehung repräsentieren. Sie ist notwendig, um Gemeinkosten verursachungsgerecht zu verteilen und eine präzise Kostenkontrolle zu ermöglichen. Die Gliederung erfolgt meist nach betrieblichen Funktionsbereichen (z.B. Materialstellen, Fertigungsstellen, Verwaltungsstellen) oder nach Verantwortungsbereichen. Die Struktur wird in einem Kostenstellenplan festgehalten. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 142 ff.) Beispiel: Ein Unternehmen gliedert sich funktional, um Gemeinkosten zu kontrollieren. Beispielsweise werden der gesamte Fertigungsbereich in Hauptstellen wie "Dreherei" und "Montage" unterteilt, während der Verwaltungsbereich eigene Kostenstellen wie "Buchhaltung" und "Personal" erhält. Diese Kostenstellen sammeln die Gemeinkosten und bilden die Grundlage für deren spätere Verrechnung auf die Produkte. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Kostenstellenrechnung

    Die Kostenstellenrechnung ist die zweite Stufe der Kostenrechnung. Sie ordnet die in der Kostenartenrechnung erfassten Gemeinkosten den Bereichen des Unternehmens zu, in denen sie entstanden sind. Damit beantwortet sie die Frage: Wo sind die Kosten angefallen? (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 41 f.; 139 ff.) Beispiel: Die Stromkosten eines Monats werden der Produktionsabteilung (Kostenstelle 100) und der Verwaltung (Kostenstelle 200) anteilig zugeordnet. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Kostenartenplan

    Der Kostenartenplan ist ein unternehmensspezifischer, strukturierter Katalog aller in der Kostenrechnung auftretenden Kostenarten. Er legt die vom Unternehmen als zweckmäßig erachtete Gliederung fest, wobei er nach Grundsätzen wie Vollständigkeit (alle Kosten müssen erfassbar sein), Eindeutigkeit (keine Überschneidungen) und Wirtschaftlichkeit (so detailliert wie nötig, so aggregiert wie möglich) gestaltet sein muss. Er dient dazu, eine klare und systematische Erfassung aller primären und gegebenenfalls sekundären Kosten zu gewährleisten. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 131 ff.) Beispiel: Ein Kostenartenplan listet alle Kosten systematisch auf, damit diese eindeutig erfasst werden können. Ein Beispiel für eine Gliederung ist die Unterteilung in Hauptgruppen wie Materialkosten (darin: Einzelkostenmaterial, Gemeinkostenmaterial), Personalkosten (darin: Löhne, Gehälter, Sozialkosten) und Kalkulatorische Kosten (darin: kalkulatorische Abschreibungen, Wagniskosten). Dies stellt sicher, dass jede Ausgabe genau einer Kostenart zugeordnet wird. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Scheingewinnbesteuerung

    Die Scheingewinnbesteuerung beschreibt die Besteuerung jenes Teils des buchhalterischen Gewinns, der lediglich durch die positive Differenz zwischen Wiederbeschaffungskosten und den ursprünglichen Anschaffungskosten der verbrauchten Güter entsteht (der sogenannte Scheingewinn). Da dieser Betrag in einer inflationären Wirtschaftslage eigentlich zur Ersatzbeschaffung der verbrauchten Güter notwendig ist (Substanzerhaltungsprinzip), führt seine Besteuerung zu einer Substanzauszehrung im Unternehmen. Nur insoweit, als die Gewinnsteuer diesen Scheingewinn betrifft, erhält sie Kostencharakter in der Kostenrechnung. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 129 ff.) Beispiel: Ein Unternehmen kaufte Material für 100 € ein (Anschaffungskosten). Aufgrund der Inflation kostet die Wiederbeschaffung desselben Materials heute 120 €. Verkauft das Unternehmen das Endprodukt für 150 €, beträgt der buchhalterische Gewinn 50 €. Der Scheingewinn beträgt jedoch 20 €, da dieser Betrag zur Substanzerhaltung für die Wiederbeschaffung des Materials benötigt wird. Wenn diese 20 € besteuert werden, liegt Scheingewinnbesteuerung vor, und die zu zahlende Steuer erhält in Höhe dieses Anteils Kostencharakter, da sie die Unternehmenssubstanz angreift. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Normalisierung

    Die Normalisierung ist ein Verfahren in der Kostenrechnung, das dazu dient, die Kostenrechnung und Leistungsrechnung von Zufallsschwankungen freizustellen, die durch das unregelmäßige Eintreten tatsächlicher Schadensfälle bei den nicht versicherten Risiken entstehen. Dazu werden die geschätzten Wagniskosten für einen bestimmten Zeitraum (z.B. ein Jahr) ermittelt und dann periodisch (z.B. monatlich) in gleichmäßiger Höhe als Kosten verrechnet. Die tatsächlich anfallenden Schadensaufwendungen werden dabei nicht als Kosten, sondern als Aufwand in der Finanzbuchhaltung verbucht. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 124 f.) Beispiel: Um die Kostenrechnung von Zufallsschwankungen freizuhalten, werden die geschätzten Wagniskosten für ein Jahr (z.B. 1.200 € für Lagerdiebstahl) ermittelt und normalisiert, indem sie in zwölf gleichmäßigen Raten von je 100 € pro Monat verbucht werden. Auf diese Weise wird die Kostenrechnung und Leistungsrechnung stabilisiert, unabhängig davon, ob der tatsächliche Diebstahl (als Aufwand in der Buchhaltung) im Januar, im Dezember oder gar nicht eintritt. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Nicht versicherte Risiken

    Nicht versicherte Risiken sind betriebliche Einzelrisiken, für die keine Fremdversicherung abgeschlossen wurde (entweder weil keine existiert oder das Unternehmen dies entschieden hat). (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 122 f.) Beispiel: Ein Unternehmen hat beschlossen, das Risiko kleinerer, regelmäßiger Forderungsausfälle (z.B. 0,5% des Umsatzes) nicht über eine teure Kreditversicherung abzudecken. Da es sich um ein nicht versichertes Risiko handelt, kalkuliert das Unternehmen diese geschätzten Verluste selbst als Wagniskosten in die Produktpreise ein. Diese Eigenversicherung stellt sicher, dass die Verluste des Kapitals durch Zahlungsausfälle kompensiert werden. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Versicherte Risiken

    Versicherte Risiken sind betriebliche Einzelrisiken, deren finanzielle Folgen durch den Abschluss einer Fremdversicherung abgedeckt werden. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 122 f.) Beispiel: Ein Unternehmen versichert sein Lager gegen Feuerschäden und Wasserschäden. Die jährlich gezahlte Versicherungsprämie für diese Absicherung stellt eine Fremdleistung dar und wird als Fremdleistungskosten in der Kostenrechnung erfasst. Da das Risiko des Schadens durch diese Prämien bereits abgedeckt ist, werden keine Wagniskosten für das Feuerrisiko und Wasserrisiko angesetzt. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Forschungsrisiko

    Das Forschungsrisiko ist ein betriebliches Einzelrisiko, das die finanziellen Verluste umfasst, die aus fehlgeschlagenen Versuchsarbeiten und Entwicklungsarbeiten resultieren. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 122 f.) Beispiel: Das Forschungsrisiko entsteht, wenn ein Unternehmen beispielsweise in die Entwicklung eines neuen, komplexen Materials investiert, die Versuchsreihen jedoch fehlschlagen und das Material nicht marktreif wird. Um die durchschnittlichen, unversicherten Kosten für solche Fehlentwicklungen abzufedern, werden diese erwarteten Verluste über die Zeit als Wagniskosten in die Selbstkosten der erfolgreichen Produkte eingerechnet. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Finanzrisiko

    Das Finanzrisiko ist ein betriebliches Einzelrisiko, das finanzielle Verluste betrifft, die aus der Abwicklung von Geldgeschäften resultieren. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 122 f.) Beispiel: Das Finanzrisiko betrifft beispielsweise den Forderungsausfall, wenn ein Kunde seine Rechnung nicht bezahlen kann. Da dieser Verlust (z.B. statistisch 0,5% des Umsatzes) nicht versichert ist, werden diese geschätzten Kosten als Wagniskosten in die Produktpreise einkalkuliert, um die erwarteten Verluste auszugleichen. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Transportrisiko

    Das Transportrisiko ist ein betriebliches Einzelrisiko, das die finanziellen Verluste aus Transportschäden an den zu befördernden Gütern umfasst. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 122 f.) Beispiel: Das Transportrisiko besteht beispielsweise bei einem Unternehmen, das empfindliche Waren unversichert an Kunden verschickt. Da bei jedem zehnten Versand durchschnittlich ein kleiner Transportschaden (z.B. Bruch eines Teils) auftritt, kalkuliert das Unternehmen die geschätzten Kosten für diese unregelmäßigen Verluste als Wagniskosten in die Versandpreise ein, um das Risiko einer Beschädigung selbst abzudecken. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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