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Scheingewinnbesteuerung

Die Scheingewinnbesteuerung beschreibt die Besteuerung jenes Teils des buchhalterischen Gewinns, der lediglich durch die positive Differenz zwischen Wiederbeschaffungskosten und den ursprünglichen Anschaffungskosten der verbrauchten Güter entsteht (der sogenannte Scheingewinn). Da dieser Betrag in einer inflationären Wirtschaftslage eigentlich zur Ersatzbeschaffung der verbrauchten Güter notwendig ist (Substanzerhaltungsprinzip), führt seine Besteuerung zu einer Substanzauszehrung im Unternehmen. Nur insoweit, als die Gewinnsteuer diesen Scheingewinn betrifft, erhält sie Kostencharakter in der Kostenrechnung. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 129 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen kaufte Material für 100 € ein (Anschaffungskosten). Aufgrund der Inflation kostet die Wiederbeschaffung desselben Materials heute 120 €. Verkauft das Unternehmen das Endprodukt für 150 €, beträgt der buchhalterische Gewinn 50 €. Der Scheingewinn beträgt jedoch 20 €, da dieser Betrag zur Substanzerhaltung für die Wiederbeschaffung des Materials benötigt wird. Wenn diese 20 € besteuert werden, liegt Scheingewinnbesteuerung vor, und die zu zahlende Steuer erhält in Höhe dieses Anteils Kostencharakter, da sie die Unternehmenssubstanz angreift.


Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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