Normalisierung
- Andreas Armster

- vor 3 Tagen
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Die Normalisierung ist ein Verfahren in der Kostenrechnung, das dazu dient, die Kostenrechnung und Leistungsrechnung von Zufallsschwankungen freizustellen, die durch das unregelmäßige Eintreten tatsächlicher Schadensfälle bei den nicht versicherten Risiken entstehen. Dazu werden die geschätzten Wagniskosten für einen bestimmten Zeitraum (z.B. ein Jahr) ermittelt und dann periodisch (z.B. monatlich) in gleichmäßiger Höhe als Kosten verrechnet. Die tatsächlich anfallenden Schadensaufwendungen werden dabei nicht als Kosten, sondern als Aufwand in der Finanzbuchhaltung verbucht. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 124 f.)
Beispiel: Um die Kostenrechnung von Zufallsschwankungen freizuhalten, werden die geschätzten Wagniskosten für ein Jahr (z.B. 1.200 € für Lagerdiebstahl) ermittelt und normalisiert, indem sie in zwölf gleichmäßigen Raten von je 100 € pro Monat verbucht werden. Auf diese Weise wird die Kostenrechnung und Leistungsrechnung stabilisiert, unabhängig davon, ob der tatsächliche Diebstahl (als Aufwand in der Buchhaltung) im Januar, im Dezember oder gar nicht eintritt.
Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag


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