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  • Bankauskunft

    Eine Bankauskunft ist die gezielte Weitergabe von Informationen über einen Kunden durch ein Kreditinstitut an berechtigte Stellen (z. B. Finanzbehörden, Gerichte) unter Beachtung des Bankgeheimnisses. Sie erfolgt nur, wenn gesetzliche Vorschriften oder berechtigte Interessen dies verlangen. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 502 ff.) Beispiel: Das Finanzamt möchte nach dem Tod eines Kontoinhabers wissen, welche Konten und Guthaben beim Kreditinstitut vorhanden sind, um die Erbschaftsteuer korrekt festzusetzen. Die Bank gibt diese Informationen an das Finanzamt weiter. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Bankgeheimnis

    Das Bankgeheimnis ist die Verpflichtung von Kreditinstituten, keine Informationen über ihre Kunden sowie deren persönliche, wirtschaftliche und finanzielle Verhältnisse an Dritte weiterzugeben. Es schützt die Privatsphäre des Kunden und das Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunde, während die Bank gleichzeitig das Recht hat, Auskünfte zu verweigern, um diese Interessen zu wahren. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 502 ff.) Beispiel: Eine Bank darf die Kontostände und Transaktionen ihres Kunden nicht an Nachbarn, Freunde oder die Presse weitergeben. Nur bei gesetzlicher Verpflichtung, z. B. gegenüber dem Finanzamt oder bei strafrechtlichen Ermittlungen, darf sie Auskunft erteilen. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Geldwäsche

    Geldwäsche ist das Einschleusen von illegal erworbenem Geld (z. B. aus Drogenhandel oder Betrug) in den legalen Wirtschaftskreislauf, um dessen kriminelle Herkunft zu verschleiern. Sie ist nach § 261 StGB strafbar und wird durch das Geldwäschegesetz (GwG) bekämpft, das insbesondere Banken, Notare und Finanzdienstleister zur Identifizierung ihrer Kunden und zur Meldung verdächtiger Transaktionen verpflichtet. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 499 ff.) Beispiel: Ein Drogenhändler kauft mit illegal verdienten Bargeld große Mengen Schmuck und verkauft diesen später weiter. Dadurch wirkt das Geld wie legaler Gewinn aus dem Schmuckhandel – ein typischer Fall von Geldwäsche. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Steuerpflichtiger Grunderwerb

    Ein steuerpflichtiger Grunderwerb liegt vor, wenn jemand ein inländisches Grundstück durch Kauf, Tausch oder im Rahmen einer Zwangsversteigerung erwirbt. In diesen Fällen fällt Grunderwerbsteuer an (§ 1 Abs. 1 GrEStG). (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 490) Beispiel: Martin kauft ein Grundstück in München für 400.000 €. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Nachweis des Finanzamts, dass keine Erbschaftsteuerpflicht besteht oder die Zahlung der Steuer gesichert ist. Sie wird insbesondere benötigt, wenn Nachlasswerte ins Ausland überwiesen oder an Erben mit Wohnsitz im Ausland ausgezahlt werden sollen. Ohne diese Bescheinigung dürfen Banken oder Versicherungen solche Auszahlungen nicht vornehmen. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 478) Beispiel: Ein Deutscher verstirbt und hinterlässt seiner Tochter, die in der Schweiz lebt, ein Bankguthaben in Deutschland. Bevor die Bank das Geld auf das Schweizer Konto der Tochter überweist, verlangt sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt. Diese bestätigt, dass entweder keine Erbschaftsteuer anfällt oder dass die Steuer bereits bezahlt wurde. Erst danach darf die Auszahlung ins Ausland erfolgen. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Zweckzuwendungen

    Zweckzuwendungen sind Schenkungen oder Erbschaften, die an die Bedingung geknüpft sind, dass das erhaltene Vermögen für einen bestimmten Zweck verwendet wird, wodurch sich die tatsächliche Bereicherung des Empfängers verringert. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 457, 476) Beispiel: Ein Großvater schenkt seiner Enkelin 10.000 €, unter der Bedingung, dass sie das Geld ausschließlich für ihr Studium verwendet. Da die Zuwendung an diesen Zweck gebunden ist, handelt es sich um eine Zweckzuwendung. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Güterstandsschaukel

    Die Güterstandsschaukel ist ein steuerlicher Gestaltungsweg, bei dem Ehegatten ihren Güterstand von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung und später wieder zurück wechseln. Dadurch kann steuerfrei Vermögen ausgeglichen werden, etwa um Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer zu vermeiden oder Pflichtteilsansprüche zu reduzieren. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 475 f.) Beispiel: Ein Ehepaar lebt in Zugewinngemeinschaft. Der Ehemann besitzt deutlich mehr Vermögen als die Ehefrau. Durch den Wechsel in die Gütertrennung entsteht ein steuerfreier Zugewinnausgleichsanspruch der Ehefrau. Nach der Zahlung dieses Ausgleichs wechseln beide wieder zurück in die Zugewinngemeinschaft – so wurde Vermögen steuerfrei auf die Ehefrau übertragen. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Schenkung unter Lebenden

    Eine Schenkung unter Lebenden ist eine freigebige Zuwendung von einer Person an eine andere, durch die der Beschenkte bereichert wird, ohne dafür eine gleichwertige Gegenleistung zu erbringen. Sie erfolgt zu Lebzeiten des Schenkers und kann z. B. Geldübertragungen, Sachübertragungen oder Immobilienübertragungen umfassen. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 457, 474 f.) Beispiel: Ein Vater schenkt seiner Tochter zu Lebzeiten 50.000 €, damit sie sich eine Wohnung kaufen kann – ohne Gegenleistung. Diese Zuwendung gilt als Schenkung unter Lebenden. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Nachlassverbindlichkeiten

    Nachlassverbindlichkeiten sind Schulden und Verpflichtungen, die der Erbe mit dem Erbe übernimmt. Dazu gehören etwa Schulden des Verstorbenen, Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse sowie Beerdigungskosten und Grabpflegekosten. Diese mindern den steuerpflichtigen Nachlasswert. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 459) Beispiel: Ein Erblasser hinterlässt seinem Sohn ein Haus im Wert von 300.000 €, aber auch offene Steuerschulden von 20.000 € und Beerdigungskosten von 8.000 €. Diese gelten als Nachlassverbindlichkeiten und werden vom Nachlasswert abgezogen. Der steuerpflichtige Nachlass beträgt somit 272.000 €. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Stammprinzip

    Das Stammprinzip besagt, dass die Erbfolge innerhalb eines Familienstamms geregelt wird. Lebt ein Abkömmling beim Erbfall, erhält er seinen Anteil; ist er verstorben oder verzichtet, treten seine eigenen Nachkommen (sein Stamm) an seine Stelle und erben gemeinsam dessen Anteil. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 450) Beispiel: Ein Vater hat drei Kinder, von denen eines verstorben ist, aber zwei Enkel hinterlässt. Nach dem Stammprinzip teilen sich diese beiden Enkel den Erbanteil ihres verstorbenen Elternteils. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Repräsentationsprinzip

    Das Repräsentationsprinzip besagt, dass ein lebender Abkömmling die Erbfolge für seine eigenen Nachkommen „repräsentiert“. Stirbt dieser Abkömmling vor dem Erbfall oder verzichtet er auf die Erbschaft, treten seine Kinder oder Enkel an seine Stelle und erben seinen Anteil. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 450) Beispiel: Ein Vater hinterlässt drei Kinder, von denen eines bereits verstorben ist. Nach dem Repräsentationsprinzip erben die Kinder des verstorbenen Kindes dessen Anteil, während die beiden lebenden Kinder jeweils ihren Anteil direkt erhalten. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Erben fünfter Ordnung

    Erben fünfter Ordnung sind die Ur-Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Sie treten nur als Erben auf, wenn keine Personen der ersten bis vierten Ordnung vorhanden sind. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 448 f.) Beispiel: Herr Schmidt stirbt ohne Kinder, Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern. In diesem Fall könnten seine Ur-Urgroßeltern oder deren Nachkommen – etwa Großonkel oder Großtanten seiner Großeltern – Erben werden. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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