Bankgeheimnis
- Andreas Armster

- 28. Okt.
- 1 Min. Lesezeit
Das Bankgeheimnis ist die Verpflichtung von Kreditinstituten, keine Informationen über ihre Kunden sowie deren persönliche, wirtschaftliche und finanzielle Verhältnisse an Dritte weiterzugeben. Es schützt die Privatsphäre des Kunden und das Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunde, während die Bank gleichzeitig das Recht hat, Auskünfte zu verweigern, um diese Interessen zu wahren. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 502 ff.)
Beispiel: Eine Bank darf die Kontostände und Transaktionen ihres Kunden nicht an Nachbarn, Freunde oder die Presse weitergeben. Nur bei gesetzlicher Verpflichtung, z. B. gegenüber dem Finanzamt oder bei strafrechtlichen Ermittlungen, darf sie Auskunft erteilen.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


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