Nachlassverbindlichkeiten
- Andreas Armster

- 28. Okt.
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Nachlassverbindlichkeiten sind Schulden und Verpflichtungen, die der Erbe mit dem Erbe übernimmt. Dazu gehören etwa Schulden des Verstorbenen, Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse sowie Beerdigungskosten und Grabpflegekosten. Diese mindern den steuerpflichtigen Nachlasswert. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 459)
Beispiel: Ein Erblasser hinterlässt seinem Sohn ein Haus im Wert von 300.000 €, aber auch offene Steuerschulden von 20.000 € und Beerdigungskosten von 8.000 €. Diese gelten als Nachlassverbindlichkeiten und werden vom Nachlasswert abgezogen. Der steuerpflichtige Nachlass beträgt somit 272.000 €.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


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