top of page
Das Bild zeigt einen Werbebanner von Amazon.

Steuerpflichtiger Grunderwerb

Ein steuerpflichtiger Grunderwerb liegt vor, wenn jemand ein inländisches Grundstück durch Kauf, Tausch oder im Rahmen einer Zwangsversteigerung erwirbt. In diesen Fällen fällt Grunderwerbsteuer an (§ 1 Abs. 1 GrEStG). (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 490)


Beispiel: Martin kauft ein Grundstück in München für 400.000 €.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

Kommentare


bottom of page