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Steuerpflichtiger Grunderwerb

Ein steuerpflichtiger Grunderwerb liegt vor, wenn jemand ein inländisches Grundstück durch Kauf, Tausch oder im Rahmen einer Zwangsversteigerung erwirbt. In diesen Fällen fällt Grunderwerbsteuer an (§ 1 Abs. 1 GrEStG). (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 490)


Beispiel: Martin kauft ein Grundstück in München für 400.000 €.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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