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Schenkung unter Lebenden

Eine Schenkung unter Lebenden ist eine freigebige Zuwendung von einer Person an eine andere, durch die der Beschenkte bereichert wird, ohne dafür eine gleichwertige Gegenleistung zu erbringen. Sie erfolgt zu Lebzeiten des Schenkers und kann z. B. Geldübertragungen, Sachübertragungen oder Immobilienübertragungen umfassen. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 457, 474 f.)


Beispiel: Ein Vater schenkt seiner Tochter zu Lebzeiten 50.000 €, damit sie sich eine Wohnung kaufen kann – ohne Gegenleistung. Diese Zuwendung gilt als Schenkung unter Lebenden.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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