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Geldwäsche

Geldwäsche ist das Einschleusen von illegal erworbenem Geld (z. B. aus Drogenhandel oder Betrug) in den legalen Wirtschaftskreislauf, um dessen kriminelle Herkunft zu verschleiern. Sie ist nach § 261 StGB strafbar und wird durch das Geldwäschegesetz (GwG) bekämpft, das insbesondere Banken, Notare und Finanzdienstleister zur Identifizierung ihrer Kunden und zur Meldung verdächtiger Transaktionen verpflichtet. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 499 ff.)


Beispiel: Ein Drogenhändler kauft mit illegal verdienten Bargeld große Mengen Schmuck und verkauft diesen später weiter. Dadurch wirkt das Geld wie legaler Gewinn aus dem Schmuckhandel – ein typischer Fall von Geldwäsche.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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