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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Nachweis des Finanzamts, dass keine Erbschaftsteuerpflicht besteht oder die Zahlung der Steuer gesichert ist. Sie wird insbesondere benötigt, wenn Nachlasswerte ins Ausland überwiesen oder an Erben mit Wohnsitz im Ausland ausgezahlt werden sollen. Ohne diese Bescheinigung dürfen Banken oder Versicherungen solche Auszahlungen nicht vornehmen. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 478)


Beispiel: Ein Deutscher verstirbt und hinterlässt seiner Tochter, die in der Schweiz lebt, ein Bankguthaben in Deutschland. Bevor die Bank das Geld auf das Schweizer Konto der Tochter überweist, verlangt sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt. Diese bestätigt, dass entweder keine Erbschaftsteuer anfällt oder dass die Steuer bereits bezahlt wurde. Erst danach darf die Auszahlung ins Ausland erfolgen.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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