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Bankauskunft

Eine Bankauskunft ist die gezielte Weitergabe von Informationen über einen Kunden durch ein Kreditinstitut an berechtigte Stellen (z. B. Finanzbehörden, Gerichte) unter Beachtung des Bankgeheimnisses. Sie erfolgt nur, wenn gesetzliche Vorschriften oder berechtigte Interessen dies verlangen. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 502 ff.)


Beispiel: Das Finanzamt möchte nach dem Tod eines Kontoinhabers wissen, welche Konten und Guthaben beim Kreditinstitut vorhanden sind, um die Erbschaftsteuer korrekt festzusetzen. Die Bank gibt diese Informationen an das Finanzamt weiter.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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