top of page

SUCHE

Search this site

12033 Ergebnisse gefunden mit einer leeren Suche

  • Verlustrücktrag

    Der Verlustrücktrag bezeichnet die Möglichkeit, einen Verlust eines Jahres steuerlich mit positiven Einkünften eines früheren Jahres zu verrechnen. Dadurch kann die Steuer, die für das frühere Jahr bereits gezahlt wurde, teilweise zurückerstattet werden. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.) Beispiel: Ein Unternehmen erzielt im Jahr 2025 einen Gewinn von 100.000 €. Im Jahr 2026 entsteht dagegen ein Verlust von 30.000 €. Dieser Verlust kann auf das Jahr 2025 zurückgetragen werden. Der steuerlich relevante Gewinn für 2025 würde dann auf 70.000 € sinken. Die zu viel gezahlte Steuer für 2025 kann entsprechend erstattet werden. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

  • Verlustausgleich

    Der Verlustausgleich bezeichnet die Verrechnung von Verlusten mit positiven Einkünften, um dadurch die steuerliche Belastung zu reduzieren. Dabei kann man zwischen dem horizontalen und dem vertikalen Verlustausgleich unterscheiden. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.) Beispiel: Eine Person erzielt aus einem Gewerbebetrieb einen Gewinn von 40.000 €, gleichzeitig entsteht aus Vermietung ein Verlust von 10.000 €. Beim vertikalen Verlustausgleich können die beiden Beträge miteinander verrechnet werden. Dadurch ergibt sich insgesamt ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 € statt 40.000 €. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

  • Verlängerte Werkbank

    Verlängerte Werkbank bezeichnet die Auslagerung einzelner Produktionsschritte an externe Unternehmen, obwohl diese Arbeiten weiterhin Bestandteil des Produktionsprozesses des ursprünglichen Unternehmens sind. Das Unternehmen stellt also nicht mehr alle Teile oder Arbeitsschritte selbst her. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.) Beispiel: Ein Automobilhersteller produziert seine Fahrzeuge, lässt aber die Lackierung der Karosserien von einem externen Spezialbetrieb durchführen. Der Lackierbetrieb übernimmt damit einen Teil der Produktion für den Automobilhersteller. Findet diese Auslagerung ins Ausland statt, spricht man häufig auch von Lohnveredelung. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

  • Verkehrswert

    Der Verkehrswert bezeichnet den Preis, der für ein Gut gleicher Art und Beschaffenheit unter normalen Bedingungen am Markt erzielt werden kann. Er entspricht damit dem üblichen Marktpreis bzw. dem sogenannten gemeinen Wert. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.) Beispiel: Ein gebrauchtes Firmenfahrzeug ist mit vergleichbaren Fahrzeugen am Markt erhältlich. Werden vergleichbare Fahrzeuge normalerweise für etwa 20.000 € verkauft, kann dieser Betrag als Orientierung für den Verkehrswert des Fahrzeugs dienen. Gibt es dagegen kaum vergleichbare Verkäufe, ist die Ermittlung des Verkehrswerts schwieriger. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

  • Verkaufspolitik

    Die Verkaufspolitik bezeichnet die gezielte Planung und Gestaltung aller Aktivitäten, die mit dem persönlichen Verkauf eines Unternehmens an Kunden zusammenhängen. Sie ist Teil der Absatzpolitik und Distributionspolitik und umfasst beispielsweise die Gewinnung von Kunden, die Beratung, die Verkaufsorganisation und die Planung des Außendienstes. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.) Beispiel: Ein Unternehmen möchte seinen Umsatz steigern und plant deshalb einen Außendienst mit 20 Verkäufern. Jeder Verkäufer erhält einen bestimmten Verkaufsbezirk und soll pro Woche 25 Kundenbesuche durchführen. Zusätzlich legt das Unternehmen ein Verkaufsbudget von 200.000 € pro Jahr fest und schult die Verkäufer regelmäßig. Diese Maßnahmen gehören zur Verkaufspolitik. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

  • Verkauf

    Verkauf bezeichnet die rechtliche und wirtschaftliche Übertragung eines Gutes vom Verkäufer auf den Käufer. Dabei wird das Gut gegen eine vereinbarte Gegenleistung, meistens einen Geldbetrag, übertragen. Der Begriff ist enger als Absatz, da Absatz zusätzlich Maßnahmen wie Preis- oder Produktpolitik umfasst. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.) Beispiel: Ein Möbelhändler verkauft einem Kunden ein Sofa für 1.200 €. Der Kunde bezahlt den Kaufpreis und erhält das Eigentum am Sofa. Die konkrete Verkaufsabwicklung ist der Verkauf; die Entscheidung über den Preis von 1.200 € gehört dagegen zur Absatzpolitik. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

  • Vereidigter Buchprüfer

    Vereidigter Buchprüfer bezeichnete einen speziell qualifizierten Wirtschaftsprüferberuf, der nach einer entsprechenden Prüfung dazu berechtigte, bestimmte gesetzlich vorgesehene Prüfungen von Jahresabschlüssen durchzuführen. Die Möglichkeit, diese Berufsqualifikation neu zu erwerben, besteht seit 2004 nicht mehr. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.) Beispiel: Ein vereidigter Buchprüfer konnte den Jahresabschluss eines Unternehmens prüfen, soweit die jeweilige Prüfung zu den gesetzlich zulässigen Aufgaben dieses Berufs gehörte. Er hatte damit einen begrenzteren Prüfungsbereich als ein Wirtschaftsprüfer. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

  • Verbundene Unternehmen

    Verbundene Unternehmen sind rechtlich selbstständige Unternehmen, die wirtschaftlich oder rechtlich in einer besonderen Beziehung zueinander stehen. Dazu gehören beispielsweise Mutterunternehmen und Tochterunternehmen, abhängige und herrschende Unternehmen sowie Unternehmen, die durch bestimmte Unternehmensverträge miteinander verbunden sind. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.) Beispiel: Die Muttergesellschaft A besitzt 80 % der Anteile an der Tochtergesellschaft B. Beide Unternehmen bleiben rechtlich selbstständig, aber A kann aufgrund der Mehrheitsbeteiligung maßgeblichen Einfluss auf B ausüben. A und B gelten daher als verbundene Unternehmen. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

  • Verbrauchsgüterkaufrichtlinie

    Die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie bezeichnet eine EU-Richtlinie zum Schutz von Verbrauchern beim Kauf von Waren. Sie regelt insbesondere, welche Rechte ein Verbraucher hat, wenn eine gekaufte Ware mangelhaft ist, und ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen einen Rückgriff des Verkäufers auf den Lieferanten oder Hersteller. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.) Beispiel: Ein Kunde kauft bei einem Händler eine Waschmaschine für 800 €. Nach kurzer Zeit stellt sich heraus, dass die Waschmaschine bereits bei der Lieferung einen technischen Mangel hatte. Der Händler muss sich gegenüber dem Kunden um die gesetzlichen Gewährleistungsrechte kümmern. Wenn der Mangel bereits aus dem Verantwortungsbereich des Herstellers oder Lieferanten stammt, kann der Händler unter den gesetzlichen Voraussetzungen Rückgriff auf seinen Lieferanten nehmen und beispielsweise seine Kosten ersetzt verlangen. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

  • Verbrauchsfunktion

    Die Verbrauchsfunktion bezeichnet den Zusammenhang zwischen der produzierten Menge an Gütern oder Dienstleistungen und den dafür eingesetzten Produktionsfaktoren wie Arbeit, Maschinen oder Material. Sie zeigt also, wie viel Output mit einer bestimmten Menge an eingesetzten Faktoren hergestellt werden kann. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.) Beispiel: Eine Bäckerei benötigt für die Herstellung von 1.000 Brötchen beispielsweise 20 Arbeitsstunden, 50 kg Mehl und 10 Stunden Maschinenzeit. Die Verbrauchsfunktion beschreibt den Zusammenhang zwischen diesen eingesetzten Produktionsfaktoren und der produzierten Menge von 1.000 Brötchen. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

  • Verbrauchsfolgeverfahren

    Verbrauchsfolgeverfahren sind Verfahren zur vereinfachten Bewertung gleichartiger Vorräte, bei denen angenommen wird, in welcher Reihenfolge die eingekauften oder hergestellten Güter verbraucht bzw. verkauft werden. Dabei wird eine bestimmte Verbrauchsfolge unterstellt, obwohl die tatsächliche Reihenfolge möglicherweise anders ist. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.) Beispiele: FIFO, LIFO, HIFO, LOFO Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

  • Vega

    Vega bezeichnet eine Kennzahl dafür, wie stark sich der Preis einer Option verändert, wenn sich die erwartete bzw. implizite Volatilität um 1 Prozentpunkt verändert. Vega misst damit die Empfindlichkeit des Optionspreises gegenüber Veränderungen der erwarteten Schwankungsintensität des Basiswerts. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.) Beispiel: Eine Option kostet aktuell 5 € und hat ein Vega von 0,20. Steigt die implizite Volatilität um 1 Prozentpunkt, erhöht sich der Optionspreis unter sonst gleichen Bedingungen ungefähr um 0,20 € auf 5,20 €. Sinkt die Volatilität um 1 Prozentpunkt, würde der Optionspreis entsprechend auf etwa 4,80 € fallen. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

bottom of page