top of page
Affiliate.png

Verkauf

vor 3 Tagen
1 Min. Lesezeit

Verkauf bezeichnet die rechtliche und wirtschaftliche Übertragung eines Gutes vom Verkäufer auf den Käufer. Dabei wird das Gut gegen eine vereinbarte Gegenleistung, meistens einen Geldbetrag, übertragen. Der Begriff ist enger als Absatz, da Absatz zusätzlich Maßnahmen wie Preis- oder Produktpolitik umfasst. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.)


Beispiel: Ein Möbelhändler verkauft einem Kunden ein Sofa für 1.200 €. Der Kunde bezahlt den Kaufpreis und erhält das Eigentum am Sofa. Die konkrete Verkaufsabwicklung ist der Verkauf; die Entscheidung über den Preis von 1.200 € gehört dagegen zur Absatzpolitik.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

Kommentare


bottom of page