Vereidigter Buchprüfer
Vereidigter Buchprüfer bezeichnete einen speziell qualifizierten Wirtschaftsprüferberuf, der nach einer entsprechenden Prüfung dazu berechtigte, bestimmte gesetzlich vorgesehene Prüfungen von Jahresabschlüssen durchzuführen. Die Möglichkeit, diese Berufsqualifikation neu zu erwerben, besteht seit 2004 nicht mehr. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.)
Beispiel: Ein vereidigter Buchprüfer konnte den Jahresabschluss eines Unternehmens prüfen, soweit die jeweilige Prüfung zu den gesetzlich zulässigen Aufgaben dieses Berufs gehörte. Er hatte damit einen begrenzteren Prüfungsbereich als ein Wirtschaftsprüfer.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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