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Verbundene Unternehmen

vor 3 Tagen
1 Min. Lesezeit

Verbundene Unternehmen sind rechtlich selbstständige Unternehmen, die wirtschaftlich oder rechtlich in einer besonderen Beziehung zueinander stehen. Dazu gehören beispielsweise Mutterunternehmen und Tochterunternehmen, abhängige und herrschende Unternehmen sowie Unternehmen, die durch bestimmte Unternehmensverträge miteinander verbunden sind. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.)


Beispiel: Die Muttergesellschaft A besitzt 80 % der Anteile an der Tochtergesellschaft B. Beide Unternehmen bleiben rechtlich selbstständig, aber A kann aufgrund der Mehrheitsbeteiligung maßgeblichen Einfluss auf B ausüben. A und B gelten daher als verbundene Unternehmen.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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