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Verlustrücktrag

vor 3 Tagen
1 Min. Lesezeit

Der Verlustrücktrag bezeichnet die Möglichkeit, einen Verlust eines Jahres steuerlich mit positiven Einkünften eines früheren Jahres zu verrechnen. Dadurch kann die Steuer, die für das frühere Jahr bereits gezahlt wurde, teilweise zurückerstattet werden. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen erzielt im Jahr 2025 einen Gewinn von 100.000 €. Im Jahr 2026 entsteht dagegen ein Verlust von 30.000 €. Dieser Verlust kann auf das Jahr 2025 zurückgetragen werden. Der steuerlich relevante Gewinn für 2025 würde dann auf 70.000 € sinken. Die zu viel gezahlte Steuer für 2025 kann entsprechend erstattet werden.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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