Verbrauchsgüterkaufrichtlinie
Die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie bezeichnet eine EU-Richtlinie zum Schutz von Verbrauchern beim Kauf von Waren. Sie regelt insbesondere, welche Rechte ein Verbraucher hat, wenn eine gekaufte Ware mangelhaft ist, und ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen einen Rückgriff des Verkäufers auf den Lieferanten oder Hersteller. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.)
Beispiel: Ein Kunde kauft bei einem Händler eine Waschmaschine für 800 €. Nach kurzer Zeit stellt sich heraus, dass die Waschmaschine bereits bei der Lieferung einen technischen Mangel hatte. Der Händler muss sich gegenüber dem Kunden um die gesetzlichen Gewährleistungsrechte kümmern. Wenn der Mangel bereits aus dem Verantwortungsbereich des Herstellers oder Lieferanten stammt, kann der Händler unter den gesetzlichen Voraussetzungen Rückgriff auf seinen Lieferanten nehmen und beispielsweise seine Kosten ersetzt verlangen.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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