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- Kostenerweiterungsverrechnung
Die Kostenerweiterungsverrechnung beschreibt den Schritt, bei dem die zuvor erfassten und aufbereiteten Kosten in die weiteren Stufen des Kostenrechnungssystems überführt werden. Je nach Ziel der Rechnung und Art der Fertigung werden die Kosten entweder direkt den Produkten (Kostenträgern) zugerechnet oder zunächst über Kostenstellen verteilt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Kosten passend zum jeweiligen Entscheidungszweck oder Kontrollzweck weiterverarbeitet werden. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 75) Beispiel: Ein Einprodukt-Unternehmen möchte die langfristige Preisuntergrenze bestimmen. Da nur ein Produkt hergestellt wird, können die erfassten Kosten direkt in die Kostenträgerstückrechnung übernommen werden – eine Verrechnung über Kostenstellen ist nicht nötig. Benötigt das Unternehmen jedoch zusätzlich eine Kostenkontrolle oder stellt es Einzelaufträge her, müssen die Kosten zuerst über die Kostenstellenrechnung verteilt werden, bevor sie den Produkten zugerechnet werden. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag
- Kostengliederung
Die Kostengliederung bezeichnet die systematische Aufteilung der erfassten Kosten nach bestimmten Kriterien – z. B. in Einzelkosten und Gemeinkosten oder in fixe und variable Kosten. Dadurch werden die Kosten für unterschiedliche Zwecke der Kostenrechnung übersichtlich, auswertbar und entscheidungsrelevant aufbereitet. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 75) Beispiel: Ein Unternehmen gliedert seine Kosten, um sie für Entscheidungen nutzbar zu machen. So werden zum Beispiel die Materialkosten für ein bestimmtes Produkt als Einzelkosten erfasst, weil sie direkt dem Produkt zugeordnet werden können. Die Miete für die Produktionshalle zählt zu den Gemeinkosten, da sie nicht einem einzelnen Produkt zugeordnet werden kann. Die Gehälter der Verwaltung gelten als fixe Kosten, weil sie unabhängig von der Produktionsmenge anfallen, während die Stromkosten, die mit steigender Produktion zunehmen, als variable Kosten klassifiziert werden. Diese Gliederung ermöglicht eine übersichtliche und zweckorientierte Aufbereitung der erfassten Kosten. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag
- Kostenerfassung
Die Kostenerfassung ist der Prozess, bei dem alle aus dem externen Rechnungswesen stammenden Daten (z. B. aus Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Materialbuchhaltung und Anlagenbuchhaltung) so ausgewählt, geprüft und angepasst werden, dass sie korrekt als Kosten in die Kostenrechnung und Leistungsrechnung eingehen. Dabei müssen neutrale Aufwendungen ausgeschlossen, Grundkosten übernommen, anders zu bewertende Aufwendungen angepasst und reine Zusatzkosten ergänzt werden. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 74 f.) Beispiel: Ein Unternehmen hat in der Finanzbuchhaltung 10.000 € für eine Spende verbucht. Bei der Kostenerfassung wird dieser Betrag aussortiert, weil es sich um neutralen Aufwand handelt und daher nicht in die Kostenrechnung und Leistungsrechnung eingehen darf. Gleichzeitig werden Fertigungslöhne von 50.000 € vollständig übernommen (Grundkosten), und die bilanzielle Abschreibung einer Maschine (8.000 €) wird für die Kostenrechnung auf 10.000 € angepasst. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag
- Zusatzeinnahmen
Zusatzeinnahmen sind Einnahmen, denen in derselben Periode keine Einzahlung gegenübersteht. Es handelt sich also um nicht zahlungswirksame Einnahmen, z. B. wenn eine Forderung entsteht oder eine Schuld reduziert wird. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 65 f.) Beispiel: Ein Unternehmen verkauft Waren für 120.000 € auf Rechnung. Im Verkaufsmonat entsteht eine Zusatzeinnahme (Forderungszuwachs), die Einzahlung erfolgt aber erst im nächsten Monat. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag
- Zusatzleistung
Eine Zusatzleistung ist eine Leistung, der kein entsprechender Ertrag gegenübersteht, weil sie in der Kostenrechnung und Leistungsrechnung höher bewertet wird als in der Finanzbuchhaltung. Die Differenz entsteht durch unterschiedliche Bewertungsprinzipien (z. B. Herstellkosten vs. Herstellungskosten im handelsrechtlichen Sinne). (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 66) Beispiel: Ein Betrieb produziert Waren für das Lager. Die Finanzbuchhaltung bewertet sie mit 15.000 € und die Kostenrechnung bewertet sie mit 18.000 €. Die Zusatzleistung beträgt damit 3.000 € (Leistung ohne Ertrag). Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag
- Neutraler Ertrag
Ein neutraler Ertrag ist ein Ertrag, der nicht aus der eigentlichen betrieblichen Leistungserstellung stammt und daher nicht in die Kostenrechnung und Leistungsrechnung eingeht. Er entsteht also außerhalb des Kerngeschäfts (z. B. spekulative Gewinne, Vermietungen, Verkäufe von Anlagen). (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 66) Beispiel: Ein Unternehmen erzielt durch den Verkauf von Wertpapieren einen Gewinn von 10.000 €. Das ist ein neutraler Ertrag, da er nichts mit der eigentlichen Produktion oder Dienstleistung des Betriebs zu tun hat. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag
- Zusatzertrag
Ein Zusatzertrag ist ein Ertrag, dem in derselben Periode keine Einnahme gegenübersteht. Er entsteht also, wenn eine Leistung erbracht wird, die zu einem Ertrag führt, die zugehörige Einnahme jedoch bereits früher stattgefunden hat. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 66) Beispiel: Ein Kunde zahlt im Mai 90.000 € im Voraus (Einzahlung/Einnahme). Die Ware wird aber erst im Juni produziert und geliefert. Im Juni entsteht ein Zusatzertrag, weil der Ertrag jetzt anfällt, die Einnahme aber schon im Mai verbucht wurde. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag
- Referendariat - 6. Schultag
Am letzten Schultag der Woche im Referendariat hatte ich lediglich zwei Unterrichtseinheiten in der Höheren Handelsschule im Fach Rechnungswesen. Als Thema haben sich die Schülerinnen und Schüler mit Belegen beschäftigt und sollten diese beschreiben. Mir hat die Unterrichtsstunde gefallen, aber mir ist nochmal bewusst geworden, dass ich mich auch abseits der Schule mit der Technik beschäftigen sollte. Alle Schülerinnen und Schüler nutzten iPads. Bevor man selbst seinen eigenen Unterricht hält, sollte man das Organisatorische, wie die Technik, beherrschen, um sich auf das Wesentliche, nämlich den Unterricht, zu konzentrieren. Ansonsten kann ich mir vorstellen, dass man sehr verunsichert vor der Klasse steht, wenn man die Rahmenbedingungen nicht geklärt hat. Abschließend hatte ich ein erstes Gespräch mit meiner zuständigen Ausbildungsbeauftragten der Schule. Hier habe ich nochmal meine Erfahrungen mit den anderen Referendaren geteilt und meinen Hospitationsplan angepasst. Ich möchte kommende Woche sehr gerne in der Fachschule hospitieren.
- Anderskosten
Anderskosten sind Kosten, die zwar einen entsprechenden Aufwand in der Finanzbuchhaltung haben, aber mit einem anderen Betrag in die Kostenrechnung eingehen. Es handelt sich also um kostenrechnerische Werte, die vom Aufwandswert abweichen, obwohl sie sich auf denselben Sachverhalt beziehen (z. B. Abschreibungen, Bewertungsunterschiede). (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 62 f.) Beispiel: Die bilanzielle Abschreibung einer Maschine beträgt 8.000 €, die kalkulatorische Abschreibung in der Kostenrechnung jedoch 10.000 €. Die 10.000 € sind Anderskosten, bestehend aus 8.000 € Grundkosten und 2.000 € Zusatzkosten. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag
- Zusatzkosten
Zusatzkosten sind Kosten, denen kein Aufwand gegenübersteht – entweder in voller Höhe (z. B. kalkulatorische Eigenkapitalzinsen) oder teilweise, wenn die Kosten höher bewertet werden als der entsprechende Aufwand. Sie entstehen also immer dann, wenn die Kostenrechnung Werte berücksichtigt, die in der Finanzbuchhaltung nicht oder nur geringer als Aufwand erfasst werden. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 59 f.) Beispiel: Ein Unternehmen verbraucht Material, das in der Buchhaltung mit 4.000 € bewertet wird. Der Wiederbeschaffungspreis liegt jedoch bei 4.200 €. Die zusätzlichen 200 € (Differenz) sind Zusatzkosten. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag
- Zusatzaufwand
Zusatzaufwand ist Aufwand, dem in der gleichen Periode keine Ausgabe gegenübersteht. Er entsteht, wenn ein Verbrauch stattfindet, für den die Zahlung bereits früher erfolgt ist oder erst später erfolgt. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 58) Beispiel: Ein Unternehmen kauft im März Büromaterial für 1.000 € ein (Ausgabe). Verbraucht wird es aber erst im April. Im April entsteht Aufwand, ohne dass in diesem Monat eine Ausgabe stattfindet. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag
- Marktleistungen
Marktleistungen sind Leistungen eines Unternehmens, die für den Verkauf an externe Kunden bestimmt sind. Sie werden grundsätzlich mit den erzielten Umsatzerlösen bewertet, liegen aber bis zum Verkauf – z. B. im Fertigwarenlager – zunächst mit ihren Herstellkosten in der Kostenrechnung vor. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 55) Beispiel: Ein Unternehmen produziert Fahrräder und verkauft diese an Händler. Jedes verkaufte Fahrrad ist eine Marktleistung, da es für den Absatzmarkt bestimmt ist. Solange die Fahrräder jedoch im Lager liegen, werden sie zunächst mit ihren Herstellkosten bewertet; beim Verkauf zählen dann die tatsächlichen Umsatzerlöse. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

