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Kostenerweiterungsverrechnung

Die Kostenerweiterungsverrechnung beschreibt den Schritt, bei dem die zuvor erfassten und aufbereiteten Kosten in die weiteren Stufen des Kostenrechnungssystems überführt werden. Je nach Ziel der Rechnung und Art der Fertigung werden die Kosten entweder direkt den Produkten (Kostenträgern) zugerechnet oder zunächst über Kostenstellen verteilt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Kosten passend zum jeweiligen Entscheidungszweck oder Kontrollzweck weiterverarbeitet werden. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 75)


Beispiel: Ein Einprodukt-Unternehmen möchte die langfristige Preisuntergrenze bestimmen. Da nur ein Produkt hergestellt wird, können die erfassten Kosten direkt in die Kostenträgerstückrechnung übernommen werden – eine Verrechnung über Kostenstellen ist nicht nötig. Benötigt das Unternehmen jedoch zusätzlich eine Kostenkontrolle oder stellt es Einzelaufträge her, müssen die Kosten zuerst über die Kostenstellenrechnung verteilt werden, bevor sie den Produkten zugerechnet werden.


Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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