Zusatzkosten
- Andreas Armster

- 14. Nov.
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Zusatzkosten sind Kosten, denen kein Aufwand gegenübersteht – entweder in voller Höhe
(z. B. kalkulatorische Eigenkapitalzinsen) oder teilweise, wenn die Kosten höher bewertet werden als der entsprechende Aufwand. Sie entstehen also immer dann, wenn die Kostenrechnung Werte berücksichtigt, die in der Finanzbuchhaltung nicht oder nur geringer als Aufwand erfasst werden. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 59 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen verbraucht Material, das in der Buchhaltung mit 4.000 € bewertet wird. Der Wiederbeschaffungspreis liegt jedoch bei 4.200 €. Die zusätzlichen 200 € (Differenz) sind Zusatzkosten.
Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag


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