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Kostengliederung

Die Kostengliederung bezeichnet die systematische Aufteilung der erfassten Kosten nach bestimmten Kriterien – z. B. in Einzelkosten und Gemeinkosten oder in fixe und variable Kosten. Dadurch werden die Kosten für unterschiedliche Zwecke der Kostenrechnung übersichtlich, auswertbar und entscheidungsrelevant aufbereitet. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 75)


Beispiel: Ein Unternehmen gliedert seine Kosten, um sie für Entscheidungen nutzbar zu machen. So werden zum Beispiel die Materialkosten für ein bestimmtes Produkt als Einzelkosten erfasst, weil sie direkt dem Produkt zugeordnet werden können. Die Miete für die Produktionshalle zählt zu den Gemeinkosten, da sie nicht einem einzelnen Produkt zugeordnet werden kann. Die Gehälter der Verwaltung gelten als fixe Kosten, weil sie unabhängig von der Produktionsmenge anfallen, während die Stromkosten, die mit steigender Produktion zunehmen, als variable Kosten klassifiziert werden. Diese Gliederung ermöglicht eine übersichtliche und zweckorientierte Aufbereitung der erfassten Kosten.


Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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