Anderskosten
- Andreas Armster

- 14. Nov.
- 1 Min. Lesezeit
Anderskosten sind Kosten, die zwar einen entsprechenden Aufwand in der Finanzbuchhaltung haben, aber mit einem anderen Betrag in die Kostenrechnung eingehen. Es handelt sich also um kostenrechnerische Werte, die vom Aufwandswert abweichen, obwohl sie sich auf denselben Sachverhalt beziehen (z. B. Abschreibungen, Bewertungsunterschiede). (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 62 f.)
Beispiel: Die bilanzielle Abschreibung einer Maschine beträgt 8.000 €, die kalkulatorische Abschreibung in der Kostenrechnung jedoch 10.000 €. Die 10.000 € sind Anderskosten, bestehend aus 8.000 € Grundkosten und 2.000 € Zusatzkosten.
Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag


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