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Wirtschaftsverfassungsrecht
Das Wirtschaftsverfassungsrecht umfasst die verfassungsrechtlichen Regeln des Grundgesetzes, die die wirtschaftliche Ordnung und wirtschaftliches Handeln im Staat bestimmen. Es legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Wirtschaft, Eigentum, Berufsfreiheit und staatliche Eingriffe in die Wirtschaft fest. (vgl. Fischer 2023, S. 65) Beispiel: Der Staat darf nicht einfach verbieten, einen bestimmten Beruf auszuüben, weil die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) im Grundgesetz geschützt i

Andreas Armster
vor 9 Stunden1 Min. Lesezeit


Gleichheitssatz
Der Gleichheitssatz bedeutet, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und der Staat niemanden ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandeln darf. (vgl. Fischer 2023, S. 61 ff.) Beispiel: Wenn zwei Menschen die gleiche Straftat begehen, müssen sie nach denselben Gesetzen beurteilt werden. Der Staat darf nicht eine Person strenger bestrafen als die andere ohne sachlichen Grund. Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete d

Andreas Armster
vor 9 Stunden1 Min. Lesezeit


Menschenwürde
Die Menschenwürde bedeutet, dass jeder Mensch einen unverletzlichen Wert besitzt, der vom Staat respektiert und geschützt werden muss. (vgl. Fischer 2023, S. 61 ff.) Beispiel: Gefangene im Gefängnis müssen menschenwürdig behandelt werden. Der Staat darf sie nicht erniedrigen oder unmenschlich behandeln, auch wenn sie eine Straftat begangen haben. Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stut

Andreas Armster
vor 9 Stunden1 Min. Lesezeit


Grundrechte
Die Grundrechte sind grundlegende Rechte der Bürger, die im Grundgesetz (Art. 1–19 GG) festgelegt sind. Sie schützen die Freiheit und Würde des Menschen und binden alle staatlichen Gewalten (Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichte). (vgl. Fischer 2023, S. 61 ff.) Beispiele: Gleichheitssatz, Menschenwürde, Berufsfreiheit, Koalitionsfreiheit Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Ko

Andreas Armster
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Rechtsstaatsprinzip
Das Rechtsstaatsprinzip bedeutet, dass alle staatliche Gewalt an Recht und Gesetz gebunden ist und der Staat die Grundrechte sowie einen wirksamen Rechtsschutz garantiert. Es umfasst zentrale Grundsätze wie Gewaltenteilung, Grundrechtsschutz, Verhältnismäßigkeit und Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte. Obwohl es in Art. 20 GG nicht ausdrücklich genannt wird, gilt es als zentrales Staatsstrukturprinzip des Grundgesetzes. (vgl. Fischer 2023, S. 59 f.) Beispiel: Ein Bürger e

Andreas Armster
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Ewigkeitsgarantie
Die Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) besagt, dass bestimmte Grundprinzipien des Grundgesetzes, insbesondere Menschenwürde (Art. 1 GG) und die Grundprinzipien des Staates (Art. 20 GG), nicht geändert werden dürfen, selbst durch Verfassungsänderungen. (vgl. Fischer 2023, S. 59) Beispiel: Der Gesetzgeber darf die Menschenwürde oder das Demokratieprinzip nicht abschaffen, weil sie durch die Ewigkeitsgarantie geschützt sind. Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einf

Andreas Armster
vor 1 Tag1 Min. Lesezeit
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