Gleichheitssatz
- Andreas Armster

- vor 10 Stunden
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Der Gleichheitssatz bedeutet, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und der Staat niemanden ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandeln darf. (vgl. Fischer 2023, S. 61 ff.)
Beispiel: Wenn zwei Menschen die gleiche Straftat begehen, müssen sie nach denselben Gesetzen beurteilt werden. Der Staat darf nicht eine Person strenger bestrafen als die andere ohne sachlichen Grund.
Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer



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