Grundrechte
- Andreas Armster

- vor 10 Stunden
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Die Grundrechte sind grundlegende Rechte der Bürger, die im Grundgesetz (Art. 1–19 GG) festgelegt sind. Sie schützen die Freiheit und Würde des Menschen und binden alle staatlichen Gewalten (Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichte). (vgl. Fischer 2023, S. 61 ff.)
Beispiele: Gleichheitssatz, Menschenwürde, Berufsfreiheit, Koalitionsfreiheit
Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer



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