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Außenregulierung
Außenregulierung bezeichnet staatliche Eingriffe in das Verhalten privater Unternehmen durch Gesetze, Aufsichtsbehörden und Vorschriften (z. B. Preisregeln, Wettbewerbsregeln oder Qualitätsregeln), ohne dass der Staat selbst als Unternehmer auftritt. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 171 ff.) Beispiel: Ein privater Stromnetzbetreiber darf seine Netzentgelte nicht frei festlegen, sondern muss sich an die von der Regulierungsbehörde genehmigten Höchstpreise halten, um Missbrauch vo

Andreas Armster
vor 5 Tagen1 Min. Lesezeit


Kapitaldeckungsverfahren
Beim Kapitaldeckungsverfahren werden Beiträge angespart und als Kapital angelegt, sodass spätere Leistungen aus diesem angesammelten Kapital und dessen Erträgen finanziert werden. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 162 ff.) Beispiel: Eine Person zahlt über viele Jahre Beiträge in eine private Pensionsversicherung ein. Diese Beiträge werden angespart und am Kapitalmarkt veranlagt. Im Ruhestand erhält die Person ihre Pension aus dem angesammelten Kapital und den erzielten Zinsen. No

Andreas Armster
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Finalprinzip
Das Finalprinzip besagt, dass soziale Leistungen am Ziel der Schadensbehebung ausgerichtet werden, unabhängig von der Ursache des Schadensfalls. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 161 f.) Beispiel: Eine Person ist arbeitsunfähig und erhält dieselbe Rehabilitationsmaßnahme, weil das Ziel die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist. Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

Andreas Armster
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Kausalprinzip
Das Kausalprinzip besagt, dass soziale Leistungen nach der Ursache eines Schadensfalls gewährt werden: Wer Beiträge gezahlt hat, erhält für jeden versicherten Schadensfall eine entsprechende Leistung, abhängig davon, wie der Schaden entstanden ist. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 161 f.) Beispiel: Eine Person erhält unterschiedliche Leistungen, je nachdem, ob eine Verletzung durch einen Arbeitsunfall oder durch einen Freizeitunfall verursacht wurde. Nowotny, E.; Zagler, M. (202

Andreas Armster
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Fürsorgeprinzip
Das Fürsorgeprinzip bezeichnet staatliche oder karitative Leistungen, die bei nachgewiesener Bedürftigkeit gewährt werden und bei denen kein voller Rechtsanspruch besteht, sondern eine subsidiäre Hilfe zur Sicherung des Existenzminimums erfolgt. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 160 f.) Beispiel: Eine bedürftige Person erhält Sozialhilfe, nachdem sie nachgewiesen hat, dass sie kein eigenes Einkommen und keinen Anspruch auf andere Sozialleistungen hat. Nowotny, E.; Zagler, M. (202

Andreas Armster
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Versorgungsprinzip
Das Versorgungsprinzip bezeichnet staatliche Leistungen, die ohne unmittelbare Beitragszahlung gewährt werden und auf einer besonderen Verpflichtung des Staates gegenüber bestimmten Personengruppen beruhen. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 160 f.) Beispiel: Der Staat zahlt Beamtenpensionen an ehemalige Beamte, ohne dass diese Leistungen direkt von zuvor eingezahlten Versicherungsbeiträgen abhängen. Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzw

Andreas Armster
vor 5 Tagen1 Min. Lesezeit
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