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Fürsorgeprinzip

Das Fürsorgeprinzip bezeichnet staatliche oder karitative Leistungen, die bei nachgewiesener Bedürftigkeit gewährt werden und bei denen kein voller Rechtsanspruch besteht, sondern eine subsidiäre Hilfe zur Sicherung des Existenzminimums erfolgt. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 160 f.)


Beispiel: Eine bedürftige Person erhält Sozialhilfe, nachdem sie nachgewiesen hat, dass sie kein eigenes Einkommen und keinen Anspruch auf andere Sozialleistungen hat.


Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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