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Kausalprinzip

Das Kausalprinzip besagt, dass soziale Leistungen nach der Ursache eines Schadensfalls gewährt werden: Wer Beiträge gezahlt hat, erhält für jeden versicherten Schadensfall eine entsprechende Leistung, abhängig davon, wie der Schaden entstanden ist. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 161 f.)


Beispiel: Eine Person erhält unterschiedliche Leistungen, je nachdem, ob eine Verletzung durch einen Arbeitsunfall oder durch einen Freizeitunfall verursacht wurde.


Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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