Versorgungsprinzip
- Andreas Armster

- vor 5 Tagen
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Das Versorgungsprinzip bezeichnet staatliche Leistungen, die ohne unmittelbare Beitragszahlung gewährt werden und auf einer besonderen Verpflichtung des Staates gegenüber bestimmten Personengruppen beruhen. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 160 f.)
Beispiel: Der Staat zahlt Beamtenpensionen an ehemalige Beamte, ohne dass diese Leistungen direkt von zuvor eingezahlten Versicherungsbeiträgen abhängen.
Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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