Finalprinzip
Das Finalprinzip besagt, dass soziale Leistungen am Ziel der Schadensbehebung ausgerichtet werden, unabhängig von der Ursache des Schadensfalls. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 161 f.)
Beispiel: Eine Person ist arbeitsunfähig und erhält dieselbe Rehabilitationsmaßnahme, weil das Ziel die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist.
Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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