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Außenregulierung

Außenregulierung bezeichnet staatliche Eingriffe in das Verhalten privater Unternehmen durch Gesetze, Aufsichtsbehörden und Vorschriften (z. B. Preisregeln, Wettbewerbsregeln oder Qualitätsregeln), ohne dass der Staat selbst als Unternehmer auftritt. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 171 ff.)


Beispiel: Ein privater Stromnetzbetreiber darf seine Netzentgelte nicht frei festlegen, sondern muss sich an die von der Regulierungsbehörde genehmigten Höchstpreise halten, um Missbrauch von Marktmacht zu verhindern.


Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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