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  • Kapitalertragsteuer

    Die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) ist eine Quellensteuer von 25 % auf Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividenden oder Veräußerungsgewinne, die direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 90) Beispiel: Die Bank behält 25 % Kapitalertragsteuer ein und überweist nur 750 € an den Anleger. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Grenzsteuersatz

    Der Grenzsteuersatz ist der Prozentsatz, mit dem der nächste Euro Einkommen zusätzlich besteuert wird; er zeigt, wie stark sich ein Einkommenszuwachs auf die Steuerlast auswirkt. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 89) Beispiel: Verdient jemand 1.000 € mehr und muss darauf 420 € Steuern zahlen, beträgt der Grenzsteuersatz 42 % – jeder zusätzliche Euro wird also zu 42 % besteuert. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Gewöhnlicher Aufenthalt

    Gewöhnlicher Aufenthalt ist der Ort, an dem sich eine Person nicht nur vorübergehend, sondern länger als sechs Monate ununterbrochen aufhält; er begründet z. B. die Einkommensteuerpflicht in Deutschland. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 89) Beispiel: Ein österreichischer Ingenieur arbeitet acht Monate lang auf einer Baustelle in München und wohnt dort in einer Wohnung. Da er sich länger als sechs Monate in Deutschland aufhält, gilt Deutschland als sein gewöhnlicher Aufenthalt, und er wird unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Gesamtbetrag der Einkünfte

    Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist die Summe aller Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten, vermindert um bestimmte Freibeträge (z. B. Altersentlastungsbetrag oder Entlastungsbetrag für Alleinerziehende). (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 89) Beispiel: Ein Steuerpflichtiger erzielt 40.000 € aus Arbeit und 10.000 € aus Vermietung. Nach Abzug des Altersentlastungsbetrags von 1.000 € ergibt sich ein Gesamtbetrag der Einkünfte von 49.000 €. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Gewinneinkünfte

    Gewinneinkünfte sind Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit; sie werden durch den Vergleich des Betriebsvermögens oder als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 86, 89) Beispiel: Ein Handwerksbetrieb erzielt 100.000 € Betriebseinnahmen und hat 60.000 € Betriebsausgaben. Der Gewinn von 40.000 € stellt Gewinneinkünfte aus Gewerbebetrieb dar. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Freistellungsauftrag

    Ein Freistellungsauftrag ermöglicht es, Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag  steuerfrei zu erhalten, sodass keine Abgeltungsteuer einbehalten wird. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 88 f.) Beispiel: Ein Sparer erteilt seiner Bank einen Freistellungsauftrag über 1.000 €. Erhält er Zinsen von 800 €, bleiben diese steuerfrei. Erzielt er jedoch 1.200 €, werden 200 € versteuert. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Freigrenze

    Eine Freigrenze ist ein Betrag, bis zu dem Einkommen steuerfrei bleibt; wird die Grenze auch nur geringfügig überschritten, muss der gesamte Betrag versteuert werden. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 88) Beispiel: Verkauft jemand privaten Schmuck mit einem Gewinn von 590 €, bleibt dieser steuerfrei. Liegt der Gewinn jedoch bei 610 €, muss der gesamte Betrag versteuert werden, da die Freigrenze von 600 € überschritten ist. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Freibetrag

    Ein Freibetrag ist ein steuerfreier Betrag, bis zu dessen Höhe Einkommen unversteuert bleibt; nur der Teil, der den Freibetrag übersteigt, wird besteuert. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 88) Beispiel: Ein Arbeitnehmer erzielt Zinsen in Höhe von 1.200 € und einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 €. Nur die 200 €, die den Freibetrag übersteigen, werden versteuert. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Familienleistungsausgleich

    Der Familienleistungsausgleich ist ein steuerliches und sozialpolitisches System, mit dem der Staat sicherstellt, dass das Existenzminimum von Kindern steuerfrei bleibt bzw. den Eltern in anderer Form finanziell ausgeglichen wird. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 88) Beispiel: Eltern erhalten für ihr Kind 250 € Kindergeld im Monat oder können alternativ den Kinderfreibetrag nutzen – beides dient dem Familienleistungsausgleich, um das Existenzminimum des Kindes steuerfrei zu stellen. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Fälligkeitsprinzip

    Das Fälligkeitsprinzip besagt, dass regelmäßig wiederkehrende Einnahmen (z. B. Zinsen, Mieten, Renten), die dem Steuerpflichtigen kurz vor oder kurz nach dem Jahreswechsel zufließen, dem Kalenderjahr zugeordnet werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 88) Beispiel: Zinsen für das Jahr 2025 werden am 2. Januar 2026 ausgezahlt. Nach dem Fälligkeitsprinzip gelten sie als Einnahmen des Jahres 2025, weil sie wirtschaftlich diesem Jahr zugehören. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Einkunftserzielungsabsicht

    Die Einkunftserzielungsabsicht ist die Absicht eines Steuerpflichtigen, durch eine Tätigkeit Einkünfte zu erzielen. Sie ist Voraussetzung, um Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzusetzen. Fehlt sie, liegt Liebhaberei vor, deren Aufwendungen steuerlich nicht abziehbar sind. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 86 f.) Beispiel: Jemand vermietet eine Wohnung regelmäßig mit Gewinnabsicht – es liegt Einkunftserzielungsabsicht vor. Vermietet er sie aber nur gelegentlich und macht dauerhaft Verluste ohne Gewinnerwartung, gilt das als Liebhaberei. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Einkommensteuerpflicht

    Die Einkommensteuerpflicht bestimmt, wer in Deutschland Einkommensteuer zahlen muss. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland; beschränkt einkommensteuerpflichtig sind Personen ohne Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, die aber inländische Einkünfte erzielen. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 86) Beispiel: Ein Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und versteuert sein weltweites Einkommen. Ein Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland, der hier Mieteinnahmen erzielt, ist beschränkt einkommensteuerpflichtig und versteuert nur diese inländischen Einkünfte. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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