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Freistellungsauftrag

Ein Freistellungsauftrag ermöglicht es, Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag  steuerfrei zu erhalten, sodass keine Abgeltungsteuer einbehalten wird. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 88 f.)


Beispiel: Ein Sparer erteilt seiner Bank einen Freistellungsauftrag über 1.000 €. Erhält er Zinsen von 800 €, bleiben diese steuerfrei. Erzielt er jedoch 1.200 €, werden 200 € versteuert.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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