Freigrenze
- Andreas Armster

- 7. Okt.
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Eine Freigrenze ist ein Betrag, bis zu dem Einkommen steuerfrei bleibt; wird die Grenze auch nur geringfügig überschritten, muss der gesamte Betrag versteuert werden. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 88)
Beispiel: Verkauft jemand privaten Schmuck mit einem Gewinn von 590 €, bleibt dieser steuerfrei. Liegt der Gewinn jedoch bei 610 €, muss der gesamte Betrag versteuert werden, da die Freigrenze von 600 € überschritten ist.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


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